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in Hattersheim am Main
Unsere Bitte an die Richter des Bundesverwaltungsgerichtes
Unsere Bitte an die Richter des Bundesverwaltungsgerichtes
27.01.2012 - Gemeinde/ Stadt
Themengebiet: Flughafen
Unsere Bitte an die Richter des Bundesverwaltungsgerichtes

Die CDU Hattersheim bittet in einem offenen Brief die Richter des Bundesverwaltungsgerichtes in Leipzig um Beurteilung der Situation vor Ort.

Mitte Januar hat die CDU Hattersheim ein Schreiben an die Richter des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig gerichtet, um sie zu bitten sich persönlich vor Ort in Hattersheim, Okriftel und Eddersheim, ein Bild von der Lärmbelastung zu machen, der wir ständig ausgesetzt sind. Diese Richter sind diejenigen, die voraussichtlich im März diesen Jahres über ein Nachtflugverbot zu entscheiden haben.

Wir halten es deshalb für sehr wichtig, dass sich die Richter einen eigene Eindruck von der Belastung verschaffen.

Ob unserer Bitte entsprochen wird, wissen wir bislang noch nicht. Eine Antwort haben wir noch nicht erhalten. (mm)

                             
Offener Brief der CDU Hattersheim vom 16.01. 2012:

Einladung nach Hattersheim 

Sehr geehrte Damen und Herren,

warum wenden wir uns heute an Sie? Viele Bürgerinnen und Bürger unserer Stadt sprechen mit uns über ihre Sorgen und Nöte, die sich mit dem Bau der neuen Landebahn Nordwest und der daraus resultierenden Lärmbelastung ergeben haben. Wir laden Sie deshalb ganz herzlich zu uns nach Hattersheim ein, damit Sie sich einen eigenen, unmittelbaren Eindruck der Lärmbelastung verschaffen können, die Sie in naher Zukunft zu beurteilen haben werden.

Das Rhein-Main-Gebiet als Ballungszentrum ist schon seit jeher mit Lärm von Eisenbahnverkehr, Autobahnen, und Flugzeugen belastet. Aus diesem Grund sind die Bürgerinnen und Bürger  Hattersheims einen nicht unerheblichen Lärmpegel bei Tag und bei Nacht gewohnt. Seit der Inbetriebnahme der neuen Landebahn Nordwest wird die Schmerzgrenze jedoch weit überschritten. Eddersheim  ist besonders durch landende und startende Flugzeuge, Okriftel besonders durch den Bodenlärm des Flughafens und Hattersheim durch Bodenlärm, startende und überfliegende Flugzeuge betroffen.

Uns ist bewusst, dass der Bau der Landebahn und die damit verbundene Rodung des Waldes, der bislang eine natürliche Schallschutzmauer darstellte, nicht mehr rückgängig zu machen sind. Im Rahmen des Mediationsverfahrens wurde jedoch mit der Fraport AG eine Vereinbarung dahingehend getroffen, dass auf jeden Fall ein Nachtflugverbot in der Zeit von 23.00 Uhr bis 5.00 Uhr umgesetzt werden sollte. Auf diesem Wege sollten die betroffenen Bürgerinnen und Bürger  zumindest nachts etwas von den Immissionen entlastet werden.

Je näher der Termin der Inbetriebnahme der Landebahn kam, desto mehr stellte die Fraport AG, das bereits im Planfeststellungsverfahren festgelegte Nachtflugverbot in Frage. Siebzehn Nachtflüge seien mindestens notwendig, um die Funktionalität und Rolle des Frankfurter Flughafens im internationalen Verkehr aufrechtzuerhalten. Insbesondere werden ökonomische Gründe im Frachtbereich aufgeführt. Wie jedoch die jüngste Studie von Prof. Dr. Richard Vahrenkamp zeigt, ist diese Behauptung zumindest sehr strittig.

Wir begrüßen die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes Kassel bezüglich des absoluten Nachtflugverbotes und wünschen uns, dass auch Sie zu diesem Urteil kommen. Wir und sehr viele Menschen unserer Region erwarten mit großer Spannung und voller Hoffnung Ihre Entscheidung in diesem Fall.

Daher wiederholen wir an dieser Stelle unsere Einladung: kommen Sie nach Hattersheim um sich ein eigenes Bild im Vorfeld Ihrer Entscheidung zu machen.
 

gez.  der Vorstand der CDU Hattersheim

Schlagworte: Fluglärm, Bundesverwaltungsgericht
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